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Bei Bestellungen der Deutschen Bahn (DB) gilt folgende Regelung:

  1. Daueraufträge nur bei identischer Strecke anwenden:
    Daueraufträge dürfen ausschließlich dann verwendet werden, wenn die gebuchte Strecke exakt mit der im Dauerauftrag hinterlegten Strecke übereinstimmt.
  2. Abweichende Strecken = Taxameter-Abrechnung:
    Wird eine abweichende Strecke bestellt – also eine Strecke, die nicht im entsprechenden Dauerauftrag hinterlegt ist – erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach Taxameter.
  3. Keine Ausnahmen:
    Festpreise gelten nur bei vorher festgelegten und exakt passenden Daueraufträgen. Bei Abweichungen ist keine Anwendung von Festpreisen zulässig.