Bei Bestellungen der Deutschen Bahn (DB) gilt folgende Regelung:
- Daueraufträge nur bei identischer Strecke anwenden:
Daueraufträge dürfen ausschließlich dann verwendet werden, wenn die gebuchte Strecke exakt mit der im Dauerauftrag hinterlegten Strecke übereinstimmt. - Abweichende Strecken = Taxameter-Abrechnung:
Wird eine abweichende Strecke bestellt – also eine Strecke, die nicht im entsprechenden Dauerauftrag hinterlegt ist – erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach Taxameter. - Keine Ausnahmen:
Festpreise gelten nur bei vorher festgelegten und exakt passenden Daueraufträgen. Bei Abweichungen ist keine Anwendung von Festpreisen zulässig.